Beamte werden nicht berufsunfähig bzw. erwerbsgemindert, sondern dienstunfähig. Dienstunfähig wird ein Beamter, wenn er aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seines körperlichen Zustandes andauernd zur Erfüllung seiner Dienstpflichten unfähig ist. Als dienstunfähig wird ein Beamter auch angesehen, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll dienstfähig wird.
Dienstunfähigkeit ist der dritthäufigste Grund für eine Pensionierung von Beamten*. Die private Dienstunfähigkeitsversicherung gibt Ihnen den notwendigen Schutz, der Ihnen bei der Versorgung durch den Dienstherrn fehlt. Wir finden gezielt für Sie den passenden Anbieter und sichern Sie für die Zukunft ab.
(* Quelle: Sechster Versorgungsbericht der Bundesregierung)